VERKAUF VON UNTERNEHMEN
Verkauf von neuen, schon funktionierten und immer noch zu produzierenden Unternehmen und Betrieben sowie Wertpapieren der Unternehmen. Eintragung von neuen Inhabern, Abfassung sowie rechtskräftige Beurkundung von Verträgen für den Erwerb von Wertpapieren sowie Regelung des Verfahrens der Erledigung von Dokumenten der zu verkaufenden Unternehmen, Wirtschaftsgüter und der Übergabe eines anderen Eigentums bzw. Vermögens.


